EPTEC GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 2025 · Version 7.1 · Es gilt deutsches Recht
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der EPTEC-Plattform, betrieben von der EPTEC GmbH (nachfolgend „EPTEC“).
(2) Diese AGB gelten für alle Nutzer der Plattform, unabhängig von deren rechtlichem Status (Verbraucher oder Unternehmer). Soweit gesetzliche Vorschriften des Aufenthaltsstaates des Nutzers – insbesondere zwingendes Verbraucherschutzrecht – weitergehende Rechte gewähren, bleiben diese unberührt.
(3) Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPTEC.
(4) Bestandteile dieses Vertrags sind neben diesen AGB: die Hausordnung (Version 3.0), die Plattformwerte (Version 1.0) und die Datenschutzerklärung (Version 1.1). Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer allen genannten Dokumenten verbindlich zu.
§ 2 Plattformmodell: Mitgliedschaft und Nutzungsrecht
(1) Die Plattform basiert auf einem Mitgliedschaftsmodell. Nutzer erwerben durch Abschluss einer Mitgliedschaft ein zeitlich begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihre Mitgliedschaftsstufe freigeschalteten Inhalten und Funktionen.
(2) Innerhalb einer aktiven Mitgliedschaft können Nutzer auf die jeweils verfügbaren Inhalte zugreifen. Es besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einzelner Inhalte oder Funktionen, sofern dies nicht vertraglich gesondert zugesichert wurde.
(3) Laufzeiten, Preise und Mitgliedschaftsstufen sind in § 28 und § 29 geregelt.
(4) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder Freischaltung zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(5) EPTEC ist berechtigt, Funktionen, Inhalte und die Struktur der Plattform jederzeit weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen werden gemäß § 38 angekündigt.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Nutzer dürfen je Person nur ein Konto anlegen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und EPTEC bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.
(3) Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto, sofern er den unbefugten Zugriff nicht zu vertreten hat.
(4) Demo-Zugang: EPTEC stellt einen passwortgeschützten Demo-Zugang bereit, der ausschließlich zur visuellen Besichtigung der Plattformräumlichkeiten dient. Der Demo-Zugang begründet kein Nutzungsrecht, keinen Vertragsschluss und keinen Anspruch auf Inhalte oder Leistungen. Eine Registrierung ist für den Demo-Zugang nicht erforderlich. EPTEC kann den Demo-Zugang jederzeit ohne Angabe von Gründen einschränken oder entfernen.
(5) Profiltypen bei Registrierung: Bei der Registrierung wählt der Nutzer seinen Profiltyp: User oder Creator. Die Wahl des Profiltyps bestimmt Zugangsrechte, Funktionsumfang und Pflichten gemäß diesen AGB. Ein Wechsel des Profiltyps ist nur mit Zustimmung von EPTEC möglich.
(6) Office-Nummer als Pflichtfeld: Nutzer (User-Profil) sind bei der Registrierung verpflichtet, die Office-Nummer des gewünschten Creator-Raums anzugeben. Das Eingabefeld wird bei Abschluss der Registrierung serverseitig validiert; eine ungültige oder nicht vorhandene Office-Nummer führt zur Ablehnung der Registrierung. Ohne gültige Office-Nummer ist eine Registrierung nicht möglich. Die eingegebene Office-Nummer wird dauerhaft im Nutzerprofil gespeichert und dem entsprechenden Creator-Raum fest zugeordnet. Änderungen der Zuordnung sind nach Abschluss der Registrierung nicht möglich, ausgenommen durch EPTEC im Einzelfall.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Zahlung ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsmethode besteht nicht.
(3) Bei Zahlungsverzug ist EPTEC berechtigt, den Zugang zu sperren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu verlangen.
(4) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen können dem Nutzer die hierdurch entstandenen Bankgebühren in Rechnung gestellt werden, sofern er die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat (§§ 280, 286 BGB). Die Erstattung ist auf die tatsächlich nachgewiesenen Kosten des Zahlungsdienstleisters beschränkt.
(5) Beim erstmaligen Beitritt zu einem Orbit wird eine einmalige, nicht rückerstattbare Eintrittsgebühr fällig. Die aktuellen Beträge betragen: Professional Orbit: 99 €; Creative Orbit: 49 €; Africa Orbit: 9 €. Die Eintrittsgebühr ist von der monatlichen Mitgliedschaftsgebühr zu unterscheiden und wird einmalig bei Aktivierung des Orbit-Zugangs erhoben.
§ 5 Digitale Inhalte – Erfüllung und Widerrufsrecht
(1) Der Zugang zu digitalen Inhalten wird nach Zahlungseingang unverzüglich freigeschaltet.
(2) Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass EPTEC vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt. Der Verbraucher bestätigt zur Kenntnis genommen zu haben, dass er mit dieser Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Vertrag vollständig erfüllt ist (§ 356 Abs. 5 BGB i. V. m. § 357a BGB). Diese Bestätigung erfolgt durch eine gesonderte ausdrückliche Erklärung im Kaufprozess.
(3) Eine Widerrufsbelehrung wird vor Kaufabschluss gesondert zur Verfügung gestellt.
(4) Im Kaufprozess bestätigt der Nutzer durch eine gesonderte, ausdrückliche Erklärung gleichzeitig die Kenntnisnahme und Akzeptanz aller vier verbindlichen Vertragsdokumente: AGB, Hausordnung, Plattformwerte und Datenschutzerklärung. Diese Bestätigung erfolgt durch vier Pflicht-Checkboxen gemäß § 312j BGB. Ohne vollständige Bestätigung aller vier Checkboxen ist ein Vertragsabschluss nicht möglich.
§ 6 Gewährleistung bei digitalen Inhalten
(1) EPTEC gewährleistet Konformität gemäß §§ 327b ff. BGB i. V. m. Richtlinie (EU) 2019/770. Gewährleistungsfrist: 2 Jahre ab Bereitstellung für Verbraucher.
(2) Bei Konformitätsmängeln: Nacherfüllung zuerst, danach Minderung oder Rücktritt.
§ 7 Kündigung des Nutzerkontos
(1) Nutzer können jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Details zur Mitgliedschaftskündigung sind in § 29 geregelt.
(2) EPTEC kann ordentlich mit 30 Tagen Frist kündigen. Außerordentliche Kündigung bei wichtigem Grund (insbes. schwerwiegende AGB-Verstöße, Zahlungsverzug, Missbrauch) ist jederzeit möglich.
(3) Bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 8 Plattformhoheit und Moderationsrecht
(1) EPTEC ist berechtigt, Inhalte, Konten oder Funktionen zu beschränken, vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, sofern ein hinreichender Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Plattformregeln besteht. Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
(2) Moderationsentscheidungen können automatisiert oder manuell getroffen werden. Entscheidungen mit erheblicher Wirkung unterliegen menschlicher Überprüfungsmöglichkeit auf Verlangen.
(3) EPTEC teilt die wesentlichen Gründe einer Maßnahme mit, soweit rechtlich zulässig.
§ 8a Freizeichnung bei Kontosperrung, -löschung und ausstehenden Zahlungen
(1) Freizeichnung bei nachweislichen Moderationsgründen: EPTEC ist berechtigt, Creator-, Administrator- oder Nutzerkonten bei nachweislichen AGB-Verstößen, Verstößen gegen geltendes Recht, die Hausordnung oder die Plattformwerte zu sperren oder dauerhaft zu löschen. EPTEC haftet nicht für Ansprüche Dritter – insbesondere von Usern, die einem gesperrten oder gelöschten Creator-Konto zugeordnet waren –, die aus einer solchen Maßnahme entstehen, sofern die Sperrung oder Löschung auf nachweisbaren Verstößen des betroffenen Kontos beruht. Mittelbare Folgeschäden wie der Verlust des Zugangs zu bisher verfügbaren Inhalten begründen keinen Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch gegen EPTEC. Einem Creator oder Administrator, dessen Konto wegen nachgewiesener Verstöße gegen diese AGB gesperrt oder gelöscht wird, stehen gegenüber EPTEC weder Schadensersatz- noch sonstige Entschädigungsansprüche aus dem Sperr- oder Löschvorgang selbst zu; dies gilt insbesondere für entgangene Einnahmen und den Verlust des Plattformzugangs.
(2) Selbstlöschung von Konten: Löscht ein Creator, Administrator oder User sein eigenes Konto, entbindet dies EPTEC von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen. Dies gilt auch für Ansprüche der dem Creator zugeordneten User, die infolge der Selbstlöschung des Creator-Kontos den Zugang zu Inhalten verlieren. Gleiches gilt für die Selbstlöschung von Administrator- und Nutzerkonten. EPTEC ist berechtigt, Ansprüche aus ausstehenden Zahlungen auch nach vollzogener Kontolöschung weiterhin geltend zu machen und einzuziehen.
(3) Ausstehende Zahlungen: Die Löschung eines Kontos – gleich ob durch EPTEC aus Moderationsgründen oder durch den Kontoinhaber selbst – entbindet weder den betroffenen Creator noch den betroffenen User von ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber EPTEC. Fällige oder noch nicht abgerechnete Mitgliedschaftsbeiträge, Transaktionsgebühren oder sonstige vertraglich vereinbarte Entgelte bleiben nach Kontolöschung vollständig bestehen und können von EPTEC weiterhin geltend gemacht, eingefordert und eingezogen werden. Konten mit ausstehenden Zahlungen werden bis zur vollständigen Abrechnung in anonymisierter Form gespeichert.
(4) Automatische Benachrichtigung betroffener User: Soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, werden User, die einem gesperrten oder gelöschten Creator-Konto über die Raumnummer zugeordnet sind, automatisch per Plattform-Inbox über die Maßnahme informiert. Die Benachrichtigung enthält einen Hinweis auf die Statusänderung und gegebenenfalls eine Empfehlung für den weiteren Umgang. Eine Sicherheitskopie der Benachrichtigung wird automatisch sowohl im Posteingang des Masterprofils als auch in den Posteingängen der betroffenen Administratoren hinterlegt. Laufen Behördenverfahren oder könnte eine Benachrichtigung laufende Ermittlungen gefährden, kann EPTEC die Benachrichtigung bis zur behördlichen Freigabe zurückhalten.
(5) Plattformguthaben bei Creator-Sperrung (§ 326 BGB): Wird ein Creator-Konto aus Moderationsgründen gesperrt oder gelöscht und wurde für den laufenden Abrechnungszeitraum bereits ein Abonnementbetrag vom betroffenen User geleistet, so wird der anteilig nicht verbrauchte Betrag des bereits bezahlten Zeitraums automatisch als Plattformguthaben (Plattformgutschrift) auf dem User-Konto gutgeschrieben. Die Höhe der Gutschrift wird taggenau berechnet, sofern die für die Berechnung notwendigen Daten beim Zahlungsdienstleister vorliegen. Der User wird über die Gutschrift und ihren Betrag per Plattform-Inbox informiert. Das Plattformguthaben kann für andere Creator-Abonnements und kostenpflichtige Inhalte auf der Plattform eingesetzt werden. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung über den Zahlungsdienstleister findet nicht statt; dies liegt im berechtigten Interesse beider Parteien, den Plattformbetrieb zu fördern und den administrativen Aufwand für Kleinstbeträge zu begrenzen. Gutschriften unterhalb einer Bagatellgrenze von 0,50 EUR werden nicht automatisch gutgeschrieben; EPTEC wird die Berechnung auf Anfrage des betroffenen Users dokumentieren. Die Regelung über das Plattformguthaben gilt nicht für den Fall der Selbstlöschung eines Creator-Kontos (Absatz 2).
§ 9 Nutzungsrechte an Nutzerinhalten
(1) Mit Veröffentlichung räumt der Nutzer EPTEC ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Plattformdarstellung, Sicherheitsanalyse und technischen Optimierung ein.
(2) Kommerzielle Verwertung oder Lizenzierung an Dritte ist ohne Zustimmung nicht gestattet. EPTEC beansprucht kein Eigentum an Nutzerinhalten.
§ 10 Verantwortung für Nutzerinhalte
(1) Nutzer sind allein verantwortlich für ihre Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.
(2) Der Nutzer versichert, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen Gesetze oder die Plattformwerte verstoßen und frei von Schadsoftware sind.
(3) Der Nutzer stellt EPTEC von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Handlung des Nutzers oder aus der schuldhaften Verletzung dieser AGB resultieren. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 11 Hausordnung, Plattformwerte und Qualitätsstandards
(1) Die Hausordnung (Version 3.0) und die Plattformwerte (Version 1.0) sind verbindliche Bestandteile dieser AGB. Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer gleichzeitig der Hausordnung und den Plattformwerten zu. Im Konfliktfall haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung; die Hausordnung hat Vorrang vor den Plattformwerten.
(2) EPTEC ist berechtigt, Inhalte zu entfernen, die gegen Gesetze, diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte verstoßen.
(3) Die jeweils aktuellen Fassungen von Hausordnung und Plattformwerten sind auf der Plattform veröffentlicht und können gemäß § 26 geändert werden.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) EPTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPTEC nur für Kardinalpflichten, beschränkt auf vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Ein Anspruch auf jederzeitige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht. EPTEC haftet nicht für vorübergehende technisch bedingte Nichtverfügbarkeit, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EPTEC beruht. Nutzer und Creator akzeptieren durch Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich, dass technisch bedingte Ausfälle – auch längerer Dauer aufgrund höherer Gewalt – möglich sind und kein Recht zur sofortigen Kündigung begründen, sofern die Regelungen in § 37 eingehalten werden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
§ 13 Einsatz automatisierter Systeme und KI
(1) EPTEC setzt automatisierte Systeme einschließlich KI-gestützter Analyse zur Sicherstellung der Plattformintegrität und Inhaltsmoderation ein. Der Einsatz erfolgt im Rahmen der anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), der DSGVO sowie des DSA. Die eingesetzten Systeme sind nicht als Hochrisiko-KI-Systeme im Sinne von Art. 6 EU AI Act eingestuft. EPTEC überprüft diese Einstufung regelmäßig. Automatisierte Systeme markieren Inhalte und erstellen Prüfberichte mit Regelreferenz; die finale Moderationsentscheidung trifft ausschließlich ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter gemäß § 6 Hausordnung.
(2) Nutzer haben das Recht, eine menschliche Überprüfung automatisierter Entscheidungen zu verlangen (Art. 22 DSGVO).
§ 14 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung erfolgt gemäß DSGVO und BDSG. Details: Datenschutzerklärung Version 1.1.
(2) Nutzerrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit (Art. 15–21 DSGVO).
§ 15 Datenexport und Kontolöschung
(1) Nach Kontobeendigung: 30 Tage Exportfrist für Nutzerdaten.
(2) Danach Datanlöschung, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 16 Altersverifikation
(1) Die Nutzung der EPTEC-Plattform ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Eine technische Vorabprüfung findet nicht statt; die Verantwortung für die Richtigkeit dieser Angabe liegt vollständig beim Nutzer.
§ 16a VIP-Code-System
(1) Geltungsbereich: Dieses System gilt für externe Nutzer. EPTEC ist als Masterprofil vom VIP-Code-System ausgenommen und hat uneingeschränkten Plattformzugang.
(2) VIP-Status: Ein User-Profil kann durch Eingabe eines gültigen VIP-Codes beim Betreten eines Creator-Raums die Paywall umgehen. Der VIP-Status gilt ausschließlich für den Raum, dessen VIP-Code verwendet wird, und für die Dauer der Gültigkeit des Codes. Im Übrigen hat der VIP-User ein normales Nutzerprofil mit den gleichen Rechten und Pflichten wie ein Standard-User.
(3) Generierung von VIP-Codes: VIP-Codes können von EPTEC (unbegrenzt) und von Creatorn (maximal ein aktiver Code pro Kalenderquartal) generiert werden. Ein Creator kann jeweils nur einen VIP-Code gleichzeitig aktiv haben. Der Creator kann seinen aktiven Code manuell deaktivieren und anschließend einen neuen Code generieren; dies gilt als Nutzung des Quartalskontingents. EPTEC kann VIP-Codes für jeden Creator-Raum sowie für eigene Räume ohne mengenmäßige Beschränkung generieren.
(4) Gültigkeit: Jeder VIP-Code ist ab Generierung 30 Kalendertage gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer oder nach manueller Deaktivierung durch den Creator oder EPTEC verliert der Code seine Wirkung. User, die einen abgelaufenen oder deaktivierten Code verwenden, werden an der Paywall abgewiesen.
(5) Verwendung: Der VIP-User gibt den VIP-Code bei jedem Betreten des Creator-Raums an der Paywall ein. Die Raumnummer des Creators muss im Nutzerprofil des VIP-Users hinterlegt sein; die korrekte Raumzuordnung erfolgt über diese Nummer automatisch nach dem Login. Ein VIP-Code ersetzt nicht die Raumnummer im Profil, sondern ergänzt sie für den Paywall-Bypass.
(6) Haftung bei Weitergabe: Creator und EPTEC haften nicht für die missbräuchliche Weitergabe von VIP-Codes durch den Empfänger. EPTEC behält sich vor, VIP-Codes bei Verdacht auf Missbrauch sofort zu deaktivieren.
(7) Neben VIP-Codes stellt EPTEC Creatorn zwei weitere Code-Typen zur Verfügung: Aktionscodes (zeitlich begrenzte Zugangsoptionen) und Geschenkcodes — auch Present Codes genannt — (Zugangsschenkungen an Dritte). Für alle drei Code-Typen gilt: Creator können jeweils maximal einen aktiven Code pro Quartal und Code-Typ generieren. EPTEC kann alle Code-Typen ohne mengenmäßige Beschränkung generieren.
§ 16b Masterprofil (EPTEC-intern)
(1) Definition und Zugang: Das Masterprofil ist das interne Administratorprofil von EPTEC GmbH. Der Zugang erfolgt ausschließlich über ein von EPTEC verwaltetes Masterpasswort, das im Startbildschirm der Plattform eingegeben wird. Das Masterprofil ist personengebunden und darf ausschließlich durch autorisierte Mitarbeiter der EPTEC GmbH verwendet werden. Eine Weitergabe des Masterpassworts an Dritte ist untersagt.
(2) Rechte des Masterprofils: Das Masterprofil hat uneingeschränkten Zugang zu allen Bereichen der Plattform, einschließlich aller Creator-Räume und plattformeigener Inhalte. Es unterliegt keiner Paywall, keinem VIP-Code-Erfordernis und keiner Registrierungspflicht nach § 3 dieser AGB. Das Masterprofil ist vom VIP-Code-System gemäß § 16a ausgenommen.
(3) Anwendbare Regelungen: Die Altersverifikation gemäß § 16, die Orbit-Zugangsbeschränkungen gemäß § 25 sowie die Creator-Pflichten gemäß § 24 finden auf das Masterprofil keine Anwendung. Die Hausordnung (Version 3.0) gilt für das Masterprofil soweit ihre Regelungen für interne Nutzer sachlich anwendbar sind. EPTEC handelt bei Nutzung des Masterprofils im Rahmen seiner Plattformbetreiberpflichten gemäß diesen AGB.
(4) Einmaligkeit: Das Masterprofil existiert genau einmal pro Plattforminstanz. Es kann nicht vervielfältigt, an Nutzer oder Creator übertragen oder als Profiltyp bei der externen Registrierung gewählt werden.
§ 16c Administratorkonto: Einrichtung, Rechte und Grenzen
(1) Das Administratorkonto ist ein eigenständiger, vom Masterprofil (§ 16b) getrennter Kontotyp. Es wird ausschließlich durch das Masterprofil manuell angelegt und mit einer eindeutigen Administratornummer sowie einer rollenbasierten Zugriffskonfiguration versehen. Eine Selbstregistrierung als Administrator ist nicht möglich. Das Administratorkonto existiert technisch unabhängig vom Masterprofil und darf nicht mit diesem verwechselt oder gleichgesetzt werden.
(2) Die Rechte und Funktionen des Administratorkontos werden ausschließlich über die plattforminterne Berechtigungssteuerung ermittelt und durchgesetzt. Der Zugriff auf Administrationsfunktionen ist orbit- und repositorygebunden: Administratoren dürfen ausschließlich in denjenigen Orbits und Repositories operieren, für die sie durch das Masterprofil ausdrücklich freigeschaltet wurden. Eine Freischaltung gilt nicht automatisch für weitere Bereiche; jede Erweiterung ist gesondert durch das Masterprofil vorzunehmen und wird protokolliert.
(3) Administratorkonten unterliegen nicht dem normalen Endnutzer-Paywall-Flow gemäß § 16. Der Zugang zu Administrationsfunktionen und Raum-Ansichten erfolgt ausschließlich auf Basis der rollenbasierten Berechtigungsprüfung, die für Konten mit der Rolle „administrator“ oder „master“ einen vorrangigen Paywall-Bypass gewährt. Das VIP-Code-System gemäß § 16a findet auf Administratorkonten keine Anwendung.
(4) Das Masterprofil kann ein Administratorkonto jederzeit einfrieren (vorübergehende Deaktivierung aller Zugriffsrechte) oder dauerhaft deaktivieren, auch ohne vorherige Ankkündigung, insbesondere bei Verdacht auf Missbrauch, Sicherheitsrisiken oder Verstoß gegen diese AGB. Während einer Einfrierung hat der Administrator keinen Zugang zu den ihm zugeordneten Bereichen; alle laufenden Sitzungen werden beendet.
(5) Administratorkonten sind keine Nutzer- oder Creator-Konten im Sinne dieser AGB. Die Bestimmungen über die externe Registrierung (§ 3), die Paywall (§ 16), das VIP-System (§ 16a) und die Creator-Zulassung (§ 24) finden keine Anwendung. Sämtliche Administratortätigkeiten werden im KI-Audit-Log gemäß § 8 Abs. 1 der Hausordnung protokolliert und sind einer menschlichen Überprüfung zugänglich. Die datenschutzrechtliche Verarbeitung der Administratordaten erfolgt gemäß Datenschutzerklärung § 4b auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(6) Beschäftigungsverhältnis und Rollentrennung: Administratoren sind – soweit sie nicht gleichzeitig als Creator auf der Plattform registriert sind – Arbeitnehmer oder weisungsgebundene Auftragnehmer der EPTEC GmbH und handeln ausschließlich im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit und nach Weisung von EPTEC. Ist eine Person zugleich als Administrator und als Creator auf der Plattform tätig, gelten für ihre Creator-Tätigkeit ausschließlich die Bestimmungen des § 24; in dieser Eigenschaft handelt sie als selbstständiger Anbieter ohne Weisungsbindung an EPTEC. Die beiden Rollen sind strikt voneinander zu trennen; die gleichzeitige Ausübung beider Funktionen im selben Zeitraum ist organisatorisch zu dokumentieren. Eine missbräuchliche Vermischung beider Rollen berechtigt EPTEC zur sofortigen Deaktivierung des Administratorkontos gemäß Abs. (4).
(7) Arbeitszeiterfassung: EPTEC führt für alle Administratoren und das Masterprofil eine digitale Arbeitszeiterfassung gemäß den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sowie den Vorgaben des EuGH-Urteils vom 14. Mai 2019 (C-55/18) und des BAG-Beschlusses vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21). Die Erfassung erfolgt über vier explizite Stempelaktionen: Arbeitsbeginn („in"), Pausenbeginn („pause"), Pausenende/Wiederaufnahme („resume") und Arbeitsende („out"). Das System berechnet automatisch die Nettoarbeitszeit (Bruttoarbeitszeit abzüglich aller Pausenzeiten) und stellt diese dem Masterprofil jederzeit abrufbar zur Verfügung. Unzulässige Stempelfolgen (z. B. zwei aufeinanderfolgende Pausen-Stempel) werden vom System abgelehnt. EPTEC stellt sicher, dass die zulässigen Höchstarbeitszeiten gemäß § 3 ArbZG (acht Stunden werktäglich, erweiterbar auf zehn Stunden im Ausgleich), die Mindestruhezeit gemäß § 5 ArbZG (elf Stunden) sowie Pausenregelungen gemäß § 4 ArbZG (Pflichtpause ab sechs Stunden: 30 Minuten, ab neun Stunden: 45 Minuten) eingehalten werden. Administratoren sind verpflichtet, Pausen ausnahmslos per „pause"-Stempel zu erfassen und etwaige Erfassungsfehler unverzüglich dem Masterprofil zu melden.
(2) Stichprobenkontrollen: EPTEC behält sich vor, die Altersangabe stichprobenartig zu überprüfen. Im Rahmen einer Stichprobe kann EPTEC den Nutzer per Plattform-Nachricht auffordern, einen geeigneten Altersnachweis (z. B. Personalausweis, Reisepass) innerhalb einer gesetzten Frist einzureichen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach oder ist der Nachweis unzureichend, ist EPTEC berechtigt, das Konto bis zur Klärung zu sperren.
(3) Falschangaben: Wer bei der Registrierung falsche Altersangaben macht oder einer Stichprobenkontrolle nicht nachkommt, kann ohne Vorwarnung gesperrt und außerordentlich gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet. EPTEC behält sich weitergehende Schadensersatzansprüche vor.
(4) Minderjährigenschutz: Stellt EPTEC fest, dass ein Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird das Konto unverzüglich gesperrt und gelöscht. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, EPTEC zu informieren, sofern sie Kenntnis von einer Registrierung durch Minderjährige erlangen.
§ 17 Zusammenarbeit mit Behörden
(1) EPTEC arbeitet mit Behörden im gesetzlichen Rahmen zusammen und ist berechtigt, Konten bei behördlichen Anordnungen zu sperren.
§ 18 Nutzung anonymisierter Daten
(1) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen zur Plattformverbesserung verwendet werden, im Einklang mit der DSGVO.
§ 19 Sicherheit, Integrität und Missbrauchsverbot
(1) EPTEC ergreift Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO zur Sicherheit der Plattform.
(2) Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit der Plattform beeinträchtigen.
(3) Jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen – einschließlich Bots, Scraping, Reverse Engineering oder unbefugte API-Nutzung – berechtigt zur sofortigen Sperrung und Geltendmachung von Schadensersatz.
(4) EPTEC betreibt ein aktives Sicherheitsüberwachungssystem, das sicherheitsrelevante Ereignisse wie wiederholte Authentifizierungsfehler, Anfrageüberlastung und verdachtächtige Zugriffsversuche automatisiert erkennt und bewertet. Bei Überschreiten definierter Schwellenwerte ist EPTEC berechtigt, IP-Adressen automatisiert vorübergehend zu sperren. Administrative Übersicht und manuelle Kontrolle über Sicherheitsereignisse und gesperrte Zugriffspunkte obliegen ausschließlich autorisierten EPTEC-Mitarbeitern. Nutzer haben keinen Anspruch auf Vorabinformation über automatisierte Sicherheitsmaßnahmen, sofern diese zur Abwehr konkreter Bedrohungen erforderlich sind.
§ 19a KI-Support und Verbindlichkeit von KI-Auskünften
(1) Der auf der Plattform eingesetzte KI-Chatbot dient ausschließlich der unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information.
(2) Auskünfte des KI-Systems stellen keine rechtsverbindlichen Zusagen, Vertragänderungen oder Schuldanerkenntnisse dar. Rechtsverbindliche Erklärungen, die von diesen AGB oder der Hausordnung abweichen, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der EPTEC GmbH in Textform.
§ 20 Einspruchsrecht und Beschwerdeverfahren
(1) Nutzer können Moderationsentscheidungen schriftlich per E-Mail an [support@eptec.de – bitte vor Veröffentlichung eintragen] anfechten. EPTEC prüft jeden Einspruch und antwortet in angemessener Frist.
(2) Das Recht, Aufsichtsbehörden oder Gerichte zu kontaktieren, bleibt unberührt.
§ 21 Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe
(1) Nutzer müssen wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben machen. Falsche Angaben berechtigen zur Kontosperrung.
§ 22 Ausschluss von Folgeschäden
(1) EPTEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, Verlust von Geschäftschancen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Einnahmeausfälle von Creatorn infolge von Plattformstörungen, Moderationsentscheidungen, technischen Änderungen oder der Beendigung des Plattformbetriebs.
§ 23 Vertragssprache und Textspeicherung
(1) Die rechtlich maßgebliche Originalfassung dieser AGB sowie aller zugehörigen Vertragsdokumente ist Deutsch.
(2) EPTEC kann diese AGB in weitere Sprachen übersetzen. Diese Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert und ist dem Nutzer auf Anfrage zugänglich.
§ 24 Creator-Verhältnis: Zulassung, Pflichten und Kündigung
Dieser Paragraph gilt ergänzend für Creator, die auf EPTEC eigene Inhalte anbieten oder Nutzer-Communities betreuen.
(1) Creator-Status und Vertragsverhältnis: Creator sind selbständige Anbieter, die auf der EPTEC-Plattform eigene Inhalte anbieten. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auftragnehmer von EPTEC. Das Verhältnis zwischen EPTEC und Creator ist ein Plattformnutzungsvertrag, kein Dienst- oder Arbeitsvertrag. Creator sind in der Gestaltung ihrer Inhalte frei, soweit die Plattformregeln eingehalten werden. EPTEC erteilt keine fachlichen Weisungen.
(2) Inhaltsverantwortung: Creator sind als unabhängige Anbieter für die Inhalte verantwortlich, die sie selbst veröffentlichen oder verwalten. Sie sind verpflichtet, ihre Inhalte im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie diesen Vertragsbedingungen bereitzustellen.
(3) Eskalationsverfahren bei Moderationsversäumnis: Stufe 1: Hinweis und Fristsetzung von 48 Stunden. Stufe 2: Formelle Abmahnung mit Frist von 7 Tagen. Stufe 3: Außerordentliche Kündigung. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
(4) Kündigungsentscheidungen werden stets durch einen EPTEC-Mitarbeiter getroffen, nicht ausschließlich automatisiert, um den Creator vor ungerechtfertigtem Ausschluss zu schützen.
(5) Moderationspflicht des Creators: Creator sind verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung und der Plattformwerte in ihrem Verantwortungsbereich aktiv sicherzustellen. Dazu gehören insbesondere: regelmäßige Kontrolle der Kommentare und Nutzerinteraktionen in ihrem Bereich, unverzügliche Entfernung erkannter Verstöße sowie proaktive Meldung schwerwiegender Verstöße an EPTEC. Kommen Creator dieser Pflicht dauerhaft nicht nach, findet das Eskalationsverfahren gemäß Abs. (3) Anwendung.
(6) Preissetzungshoheit von EPTEC: Sämtliche Preise für Mitgliedschaften und Inhalte auf der Plattform werden ausschließlich von EPTEC festgelegt, veröffentlicht und geändert. Creator haben kein Recht zur eigenständigen Preissetzung und kein Einspruchs- oder Widerspruchsrecht gegen Preisänderungen durch EPTEC. Preisänderungen werden Creator mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt. Innerhalb dieser 30 Tage steht dem Creator ein Sonderkündigungsrecht zu. Wird dieses Recht nicht ausgeübt, gilt die Preisänderung als akzeptiert.
(7) EPTEC als Contentanbieter: EPTEC kann gleichzeitig als Plattformbetreiber und als Contentanbieter auftreten. Tritt EPTEC selbst als Contentanbieter auf, gelten die Regelungen für EPTEC-eigenen Content gemäß § 28a Abs. (1). Die Rollentrennung zwischen Plattformbetrieb und eigenem Content ist technisch und buchhalterisch sichergestellt.
(8) Raumnummer (Office-Nummer): Jeder zugelassene Creator erhält bei Registrierung automatisch eine eindeutige, nicht übertragbare Raumnummer (Office-Nummer). Diese Nummer identifiziert den Creator-Raum auf der Plattform und ist dauerhaft mit dem Creator-Konto verknüpft. Der Creator ist verpflichtet, diese Nummer in seiner Kommunikation und Werbung an potenzielle User weiterzugeben, damit diese sich seinem Raum zuordnen können. Die Raumnummer des Creators wird in seinem Profil gespeichert; nach dem Login wird der Creator automatisch in seinen Raum geführt, ohne die Nummer erneut eingeben zu müssen.
(9) Zuordnung und Zahlungsfluss über Raumnummer: Zahlungen von Usern werden über die im Nutzerprofil hinterlegte Raumnummer eindeutig dem jeweiligen Creator und dessen Zahlungsmethode zugeordnet. EPTEC zieht die jeweils gültige Provision gemäß § 25 automatisch ab; der verbleibende Betrag wird an den Creator ausgezahlt. Tritt EPTEC selbst als Contentanbieter auf (gemäß § 28a Abs. (1)), entfällt die Provisionsberechnung vollständig. Der Creator wählt seine Zahlungsmethode aus den von EPTEC zur Verfügung gestellten Optionen (Stripe-basiert). EPTEC übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle des Zahlungsdienstleisters.
§ 25 Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionen
EPTEC betreibt verschiedene Plattformbereiche („Orbits“) mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, Funktionen und Provisionsstrukturen.
(1) Professional Orbit: Der Professional Orbit ist für externe Creator vorgesehen, die Inhalte mit fachlichem, beratendem oder professionellem Anspruch anbieten (z. B. Coaches, Berater, Trainer, Fachautoren). Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis einer geeigneten fachlichen Qualifikation (z. B. Zertifikat, Abschluss, Berufslizenz oder vergleichbarer Nachweis). Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Creator rechtsverbindlich, über eine solche Qualifikation zu verfügen. EPTEC behält sich vor, die Qualifikation stichprobenartig zu überprüfen und den Creator per Plattform-Nachricht (Inbox) zur Vorlage eines Nachweises aufzufordern. Kommt der Creator der Aufforderung nicht nach oder ist der Nachweis ungeeignet, ist EPTEC berechtigt, den Zugang zum Professional Orbit zu sperren. Diese Regelung gilt ausschließlich für externe Creator; für EPTEC-eigenen Content gemäß § 28a Abs. (1) findet sie keine Anwendung. Die derzeitige Provision im Professional Orbit beträgt 35 % des Nettoverkaufspreises.
(2) Creativ Orbit: Der Creativ Orbit ist für externe Creator vorgesehen, die künstlerische, kreative oder kulturelle Inhalte anbieten (z. B. Musiker, Illustratoren, Fotografen, Autoren, Filmemacher, Designer). Zugangsvoraussetzung ist die Vorlage eines repräsentativen Portfolios oder Arbeitsbeispiels, das die kreative Tätigkeit belegt. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Creator rechtsverbindlich, der rechtmäßige Urheber oder Rechteinhaber der eingereichten Werke zu sein. EPTEC behält sich vor, das Portfolio stichprobenartig zu überprüfen und den Creator per Plattform-Nachricht (Inbox) zur ergänzenden Nachweisvorlage aufzufordern. Kommt der Creator der Aufforderung nicht nach, ist EPTEC berechtigt, den Zugang zum Creativ Orbit zu sperren. Diese Regelung gilt ausschließlich für externe Creator; für EPTEC-eigenen Content gemäß § 28a Abs. (1) findet sie keine Anwendung. Die derzeitige Provision im Creativ Orbit beträgt 20 % des Nettoverkaufspreises.
(3) Africa Orbit: Der Africa Orbit ist für externe Creator vorgesehen, die Inhalte mit Bezug zur afrikanischen Kultur, Geschichte, Sprache, Wirtschaft oder Gesellschaft anbieten oder Brücken zwischen Afrika und der Welt schaffen. Zugangsvoraussetzung ist eine nachvollziehbare inhaltliche oder persönliche Verbindung zum afrikanischen Kontext, die der Creator im Rahmen des Onboarding-Verfahrens darlegt. EPTEC entscheidet über die Zulassung nach sachlichen Kriterien; ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Diese Regelung gilt ausschließlich für externe Creator; für EPTEC-eigenen Content gemäß §†28a Abs. (1) findet sie keine Anwendung. Die derzeitige Provision im Africa Orbit beträgt 50 % des Nettoverkaufspreises.
(4) Entscheidungsbefugnis: EPTEC entscheidet über die Zuordnung eines Creators zu einem Orbit auf Grundlage objektiver und sachlicher Kriterien. Ein Anspruch auf Zuordnung zu einem bestimmten Orbit besteht nicht.
(5) Anpassungsvorbehalt: EPTEC behält sich das Recht vor, Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionssätze künftig anzupassen. Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten angekündigt und gelten nur für zukünftige Transaktionen. Creator haben das Recht, der Änderung zu widersprechen und die Nutzung bis zum Inkrafttreten zu beenden.
(6) Die jeweils aktuelle Provisionsstruktur ist auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
(7) Eros Orbit: Der Eros Orbit ist ein eigenständiger, klar abgegrenzter Bereich der Plattform für Inhalte mit erotischem Charakter. Er ist technisch über einen internen Mechanismus in der Paywall geregelt und nach außen nicht als separate Orbit-Kennung ausgewiesen. Im Eros Orbit ist die KI-gestützte Altersverifikation gemäß § 16 aktiviert; in allen anderen Orbits ist dieser Mechanismus nachweislich inaktiv. Zugangsbedingungen, Provision und Preisstruktur entsprechen dem Creative Orbit. Zusätzlich steht ein Africa-Duplikat mit den Preisen des Africa Orbits zur Verfügung. Die Hausordnung gilt im Eros Orbit vollumfänglich; insbesondere gilt das absolute Verbot der Sexualisierung Minderjähriger gemäß § 2 Abs. (B) der Hausordnung.
§ 25a Activation_ID und orbit-gebundene Zugriffsstruktur
(1) Der Zugriff erfolgt über eine orbit-gebundene Activation_ID.
(2) Diese dient ausschließlich der technischen Zugriffskontrolle und Abrechnung.
(3) Mit Beendigung der Mitgliedschaft wird die Activation_ID deaktiviert.
(4) Jeder Orbit ist eine eigenständige technische Instanz.
§ 25b Infrastruktur-Entschädigung und Nicht-Rückerstattbarkeit
(1) Infrastruktur-Entschädigungen dienen der technischen Aktivierung.
(2) Diese stellen keine rückzahlbare Kaution dar.
(3) Sie sind nicht rückerstattbar.
(4) Sie dienen der Sicherung und Wiederherstellung des Grundzustands. (5) Die aktuellen Infrastrukturgebühren bei Creator-Eintritt betragen: Professional Orbit: 248 € (Setup-Gebühr 99 € + Infrastruktur-Entschädigung 149 €); Creative Orbit: 148 € (Setup-Gebühr 49 € + Infrastruktur-Entschädigung 99 €); Africa Orbit: 28 € (Setup-Gebühr 9 € + Infrastruktur-Entschädigung 19 €). Die jeweils aktuellen Beträge sind auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
§ 25c Creator-Verknüpfungen und Collab-Aktivierung
(1) Creator-Verknüpfungen sind kostenpflichtige Infrastruktur-Aktivierungen. Creatorn steht darüber hinaus die Möglichkeit offen, einen zweiten, vollständig eigenständigen Raum (Room 2) einmalig dazuzumieten. Dieser zweite Raum verfügt über denselben Funktionsumfang wie der erste Raum und ist für die User des Creators automatisch zugänglich. Die monatliche Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Orbit: Professional Orbit 65 €/Monat, Creative Orbit 35 €/Monat, Africa Orbit 5 €/Monat (jeweils Mindestlaufzeit 3 Monate).
(2) Jede Verknüpfung erfordert eine neue Aktivierung.
(3) Frühere Aktivierungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige Verknüpfungen.
§ 25d Technische Verfügbarkeit und Ausfallkompensation
(1) Eine durchgehende Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden.
(2) Kurzfristige Unterbrechungen begründen keinen Anspruch.
(3) Bei längeren Ausfällen kann die nächste Monatszahlung erlassen werden.
(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 25e Suprematie-Klausel (Battle of Forms)
(1) Dieses Vertragswerk – bestehend aus AGB, Hausordnung, Plattformwerten und Datenschutzerklärung – bildet die alleinige und abschließende Vertragsgrundlage zwischen EPTEC und dem Nutzer bzw. Creator. Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers oder Creators werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn EPTEC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Im Konfliktfall zwischen diesem Vertragswerk und etwaigen Begleitdokumenten, E-Mail-Kommunikation oder mündlichen Abreden hat dieses Vertragswerk stets Vorrang. Schweigen von EPTEC auf Bedingungen des Nutzers oder Creators gilt niemals als Zustimmung.
§ 25f Non-Circumvention und Plattformschutz
(1) Es ist Creatorn und Nutzern ausdrücklich untersagt, Geschäftsbeziehungen, die durch die EPTEC-Plattform vermittelt oder angebahnt wurden, unter Umgehung der Plattform direkt fortzuführen oder zu begründen. Dies gilt insbesondere für den Abschluss von Nutzungs-, Lizenz- oder Kooperationsverträgen außerhalb der Plattform, wenn die Kenntnis der anderen Partei über die Plattform erlangt wurde.
(2) Bei nachgewiesenem Verstoß gegen Abs. (1) ist EPTEC berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des nachgewiesenen oder geschätzten Auftragswerts, mindestens jedoch 5.000 EUR pro Einzelfall, geltend zu machen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist sofort fällig.
§ 25g Insolvenz-Trigger und Lizenzschutz
(1) Der Vertrag mit einem Creator erlischt automatisch mit Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Creators oder mit Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der InsO. In diesem Fall fallen alle dem Creator eingeräumten Nutzungsrechte an der Plattform-Infrastruktur ohne weitere Erklärung an EPTEC zurück.
(2) Ausstehende Provisionszahlungen werden bei Insolvenz des Creators nicht an den Insolvenzverwalter ausgekehrt, soweit EPTEC eigene aufrechenbare Forderungen gegen den Creator hat. EPTEC ist berechtigt, die Auszahlung bis zur Klärung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
§ 26 Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt
(1) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Es gilt die wirtschaftlich nächstliegende wirksame Regelung.
(2) EPTEC ist berechtigt, diese AGB sowie die verbundenen Dokumente (Hausordnung, Plattformwerte, Datenschutzerklärung) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit ein sachlicher Grund besteht.
(3) EPTEC informiert Nutzer und Creator über Änderungen spätestens 30 Kalendertage vor Inkrafttreten durch eine Mitteilung im Nutzerprofil sowie per E-Mail an die hinterlegte Adresse. Die neue Fassung wird zusätzlich auf der Plattform veröffentlicht.
(4) Die Zustimmung zur geänderten Fassung erfolgt durch eine aktive Bestätigung im Nutzerprofil innerhalb der gesetzten Frist. Dabei müssen alle vier verbindlichen Vertragsdokumente (AGB, Hausordnung, Plattformwerte, Datenschutzerklärung) neu bestätigt werden — unabhängig davon, welches Dokument geändert wurde. Die Bestätigung kann für alle vier Dokumente gemeinsam oder einzeln pro Dokument erfolgen. Die Mindestfrist beträgt 30 Kalendertage; bei Nutzern die sich noch in der Mindestlaufzeit gemäß § 29 befinden, endet die Frist frühestens mit Ablauf der Mindestlaufzeit. Mindestens eine Erinnerung wird 7 Tage vor Fristablauf sowie eine weitere 1 Tag vor Fristablauf im Nutzerprofil angezeigt und soweit technisch möglich per E-Mail versandt.
(5) Erfolgt keine Zustimmung innerhalb der Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft nicht über das laufende Abrechnungsdatum hinaus. Die laufende bezahlte Periode bleibt vollständig bestehen; ein Zugang bis zu deren Ende ist gewährleistet. Eine Rückerstattung anteiliger Beiträge erfolgt nicht. Nach Fristablauf ist ein Login weiterhin möglich; der Nutzer wird jedoch direkt zur Bestätigungsseite weitergeleitet und kann keine anderen Plattformfunktionen nutzen, bis die Bestätigung erfolgt ist oder die Mitgliedschaft ausgelaufen ist.
(6) Diese Regelung gilt entsprechend für Änderungen der Hausordnung, der Plattformwerte und der Datenschutzerklärung, soweit diese wesentliche Pflichten oder Rechte der Nutzer betreffen.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Zwingende Schutzvorschriften des Aufenthaltsstaates des Nutzers bleiben unberührt.
(3) Für Unternehmer, Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
(4) EU-Streitbeilegungsplattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr. EPTEC nimmt an Schlichtungsverfahren nicht teil, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben.
§ 28 Mitgliedschaftsarten und -stufen
(1) EPTEC bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen an, die sich in Leistungsumfang, Preis und Laufzeit unterscheiden. Die jeweils aktuellen Mitgliedschaftsoptionen, deren Leistungsumfang und Preise sind auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
(2) Nutzer-Mitgliedschaft: Ermöglicht den Zugang zu freigeschalteten Inhalten gemäß der gewählten Stufe.
(3) Creator-Mitgliedschaft: Ermöglicht zusätzlich das Veröffentlichen eigener Inhalte im jeweiligen Orbit gemäß § 25, vorbehaltlich der Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen.
(5) Die Mitgliedschaftsstufen unterscheiden sich im monatlichen Download-Kontingent für Inhalte: Basis: keine Downloads; Premium: bis zu 10 Downloads pro Monat; Deluxe: bis zu 15 Downloads pro Monat. Das jeweils aktuelle Kontingent ist auf der Plattform veröffentlicht.
(6) Creator können zusätzliche Dashboard-Erweiterungen (Drittes oder Viertes Dashboard) einmalig freischalten. Die Freischaltung ist nicht rückerstattbar und fließt vollständig an EPTEC. Aktuelle Gebühren: Professional Orbit: 49 €; Creative Orbit: 29 €; Africa Orbit: 5 €.
§ 28a Erlösmodell: EPTEC-Content vs. Creator-Content
EPTEC betreibt zwei klar getrennte Erlösströme. Maßgeblich für die Zuordnung ist, wer den Inhalt bereitstellt:
(1) EPTEC-eigener Content: Stellt EPTEC selbst Inhalte bereit, fließen sämtliche Mitgliedsbeiträge und Einmalzahlungen der Nutzer vollständig an EPTEC. Es fallen keine Provisions- oder Beteiligungsansprüche Dritter an.
(2) Creator-Content: Stellt ein Creator Inhalte bereit, fließen die von Nutzern geleisteten Mitgliedsbeiträge und Einmalzahlungen für diesen Inhalt an den Creator. EPTEC erhält hieraus eine Provision gemäß § 25 (derzeit: 20 % im Creative Orbit, 35 % im Professional Orbit, 50 % im Africa Orbit). Der Creator erhält den verbleibenden Betrag nach Abzug der Provision.
(3) Preissetzung und Preisänderung: Sämtliche Preise – sowohl für EPTEC-eigene Inhalte als auch für Creator-Inhalte – werden ausschließlich von EPTEC festgelegt und geändert. Creator haben kein Recht zur eigenständigen Preissetzung oder Preisänderung sowie kein Einspruchs- oder Widerspruchsrecht gegen Preisänderungen durch EPTEC. Bei Preisänderungen gilt: Ankündigung mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten; innerhalb dieser Frist steht dem Creator ein Sonderkündigungsrecht zu; ohne Ausübung dieses Rechts gilt die Preisänderung als akzeptiert.
(4) Abrechnungsgrundlage: Die Provision gemäß Abs. (2) errechnet sich stets vom tatsächlich von EPTEC vereinnahmten Nettobetrag nach Abzug von Zahlungsdienstleistergebühren, Steuern und etwaigen Rückbuchungen. Stornierte oder rückgebuchte Transaktionen begründen keinen Provisionsanspruch des Creators.
§ 29 Mindestlaufzeit, Kündigung und Mitgliedschaftslaufzeit
(1) Die Mitgliedschaft wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit zulässig.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen gekündigt werden. Die Kündigung wird 30 Kalendertage nach Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der Zugang zur Plattform vollständig bestehen; für diesen Zeitraum ist die vereinbarte Vergütung geschuldet. Der Statusübergang zwischen den Mitgliedschaftsphasen (aktive Mindestlaufzeit, laufendes Abonnement, Kündigung ausstehend) erfolgt systemseitig automatisch zum jeweiligen Stichtag.
(3) Kündigungen sind über die Kontoeinstellungen (Kündigungsbutton gemäß § 39) oder schriftlich möglich.
(4) EPTEC informiert Mitglieder mindestens 7 Tage vor automatischer Verlängerung per E-Mail über die bevorstehende Verlängerung und die Möglichkeit zur Kündigung.
(5) Nach Eingang einer Kündigung erhält der Nutzer unverzüglich eine Bestätigung in Textform (E-Mail), die das Datum der Kündigung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie den Zeitraum, bis zu dem die Mitgliedschaft noch aktiv ist, ausweist.
(6) EPTEC ist berechtigt, die Mitgliedschaft außerordentlich zu kündigen, insbesondere bei schwerwiegenden AGB-Verstößen, Zahlungsverzug oder Missbrauch.
§ 30 Zahlungsstörungen, Rückbuchungen und Chargeback
(1) Bei unberechtigter Rückbuchung (Chargeback) durch den Nutzer trägt der Nutzer sämtliche dadurch entstehenden Kosten einschließlich entgangener Creator-Provisionen.
(2) EPTEC behält sich vor, den Zugang bei eingeleiteter Rückbuchung sofort zu sperren, bis die Zahlung geklärt ist.
(3) Bei begründeten Rückbuchungen wegen mangelhafter Leistung von EPTEC finden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte Anwendung.
§ 31 Creator-Auszahlung und Abrechnung
(1) EPTEC rechnet Creator-Provisionen regelmäßig ab. Der Abrechnungszeitraum und die Auszahlungsmodalitäten sind auf der Plattform veröffentlicht.
(2) Auszahlungen erfolgen auf das vom Creator hinterlegte Zahlungskonto. Creator sind verpflichtet, korrekte und aktuelle Zahlungsdaten zu hinterlegen. Für Schäden durch falsche Angaben haftet der Creator.
(3) EPTEC behält sich vor, Auszahlungen bei begrüindetem Verdacht auf Missbrauch, laufenden Stornierungsverfahren oder offenen Forderungen gegenüber dem Creator vorläufig zurückzuhalten. Der Creator wird über den Grund unverzüglich informiert.
(4) Steuerliche Pflichten aus Einnahmen auf der Plattform obliegen dem Creator eigenverantwortlich.
§ 32 Mindestaktivität und Qualitätspflicht
(1) Creator, die einen Creator-Bereich gebucht haben, verpflichten sich zu einer angemessenen Mindestaktivität. EPTEC ist berechtigt, nach einer Inaktivität von mehr als 90 Tagen ohne Rückmeldung auf eine Abmahnung hin den Creator-Vertrag zu kündigen.
(2) Creator verpflichten sich, Inhalte bereitzustellen die den Anforderungen dieser AGB und der Hausordnung entsprechen.
(3) Bei wiederholten begründeten Qualitätsbeschwerden von Nutzern ist EPTEC berechtigt, den Creator zur Nachbesserung aufzufordern. Das Eskalationsverfahren gemäß § 24 Abs. (3) findet Anwendung.
(4) Nutzer haben keinen vertraglichen Anspruch gegenüber EPTEC auf ein bestimmtes Qualitätsniveau der Inhalte einzelner Creators, da Creators eigenverantwortliche Anbieter sind.
§ 33 Gewerbliche Nutzung und Unternehmenskonten
(1) Die Nutzung der Plattform durch Unternehmen und Selbständige ist grundsätzlich zulässig. Die AGB gelten für gewerbliche Nutzer entsprechend, soweit nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern differenziert wird.
(2) Gewerbliche Nutzer und Creators, die die Plattform im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzen, können sich nicht auf Verbraucherrechte berufen, soweit diese ausschließlich Verbrauchern zustehen.
(3) Die Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt. Unternehmen müssen für jede Person ein eigenes Konto einrichten.
§ 34 Haftung bei Creator-Inhalten und Freistellung
(1) Creators sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Qualität der von ihnen veröffentlichten Inhalte.
(2) Creators stellen EPTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch Creator-Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(3) EPTEC haftet nicht für Inhalte, die von Creators oder Nutzern veröffentlicht werden, es sei denn, EPTEC hatte Kenntnis von der Rechtswidrigkeit und hat nicht unverzüglich gehandelt.
(4) Creators sind verpflichtet, EPTEC unverzüglich zu informieren, sobald sie Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung durch ihre Inhalte erlangen.
§ 35 Wettbewerbsschutz und Verbot der Weitergabe an Wettbewerber
(1) Es ist ausdrücklich untersagt, EPTEC-Content, Plattformstrukturen, Geschäftsmodelle, Provisionsstrukturen oder technische Dokumentationen an direkte oder indirekte Wettbewerber von EPTEC weiterzugeben oder für den Aufbau konkurrierender Angebote zu verwenden.
(2) Bei nachgewiesenem Verstoß ist EPTEC berechtigt, eine Vertragsstrafe von bis zu 20.000 EUR pro Einzelfall geltend zu machen, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
§ 36 Verbot von Deepfakes, Impersonation und KI-Training
(1) Deepfakes und Impersonation: Es ist untersagt, synthetisch erzeugte oder manipulierte Medieninhalte zu erstellen oder zu verbreiten, die reale Personen in Handlungen oder Aussagen zeigen, denen diese nicht zugestimmt haben. Es ist untersagt, auf der Plattform eine falsche Identität anzunehmen oder sich als eine andere reale Person auszugeben.
(2) KI-Training und Scraping: Die Nutzung von EPTEC-Inhalten oder Inhalten anderer Nutzer und Creators zum Training, Fine-Tuning oder zur Evaluierung von KI-Modellen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten (Scraping) für jeglichen Zweck ist ohne Genehmigung untersagt.
(3) Exportkontrolle: Die Nutzung der Plattform ist Personen und Organisationen untersagt, die auf internationalen Sanktionslisten (EU, UN, US-OFAC) geführt werden.
(4) Verstöße gegen diesen Paragraphen berechtigen zur sofortigen Sperrung, fristlosen Kündigung, Meldung an Behörden und Geltendmachung von Schadensersatz.
§ 37 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) Haftungsfreistellung: EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Plattform, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, Pandemien, Cyberangriffe Dritter, staatliche Maßnahmen, Infrastrukturausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting, Zahlungsdienstleister) sowie sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von EPTEC. Nutzer und Creator akzeptieren durch Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich, dass derartige Ausfälle – auch längerer Dauer – möglich sind und kein sofortiges Kündigungsrecht begründen.
(2) Pflichten während höherer Gewalt: EPTEC ist verpflichtet, Nutzer über den Ausfall und dessen voraussichtliche Dauer unverzüglich zu informieren und alle zumutbaren Maßnahmen zur Wiederherstellung des Betriebs einzuleiten.
(3) Kompensation bei längerem Ausfall: Bei einem ununterbrochenen Ausfall der Plattform von mehr als 72 Stunden erhalten Nutzer und Creator den nächsten fälligen Monatsbeitrag bzw. die nächste Abrechnungsperiode kostenfrei. Eine Barauszahlung oder anteilige Rückerstattung findet nicht statt. Diese Kompensation gilt als vollständiger Ausgleich für den Ausfall. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen Ausfalls besteht erst nach einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen.
§ 37a Wartungsarbeiten, Systemupdates und Plattform-Upgrades
(1) Geplante Wartungsarbeiten: EPTEC ist berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen für geplante Wartungsarbeiten, Systemupdates oder Plattform-Upgrades vorübergehend einzuschränken oder zu unterbrechen. Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Vorankündigungsfrist angekündigt. Nutzer und Creator haben kein Einspruchs- oder Widerspruchsrecht gegen geplante Wartungsarbeiten. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ausschließlich dann, wenn eine geplante Maßnahme den Kernleistungsumfang der Mitgliedschaft dauerhaft und wesentlich verändert.
(2) Notfallwartung: Bei dringenden Sicherheitsvorfällen, kritischen Systemfehlern, unmittelbaren Bedrohungen der Plattformintegrität oder gesetzlich angeordneten Maßnahmen ist EPTEC berechtigt, die Plattform ohne vorherige Ankündigung sofort und ohne Frist einzuschränken, zu unterbrechen oder einzelne Funktionen zu deaktivieren. Nutzer und Creator haben in diesen Fällen keinerlei Einspruchs-, Widerspruchs- oder Sonderkündigungsrecht. EPTEC informiert über durchgeführte Notfallmaßnahmen unverzüglich nach Abschluss.
(3) Upgrades und neue Versionen: Das Einspielen von Updates, neuen Versionen oder Funktionserweiterungen gilt nicht als Einschränkung der Plattformleistung, auch wenn einzelne Funktionen während des Upgrades vorübergehend nicht verfügbar sind. Nutzer und Creator akzeptieren durch Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich, dass Upgrades und Weiterentwicklungen Bestandteil des laufenden Plattformbetriebs sind und kein Kündigungsrecht begründen.
(4) Keine Barauszahlung bei Ausfall: Wartungsbedingte Ausfälle bis zu 72 Stunden begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Kompensation. Bei Ausfällen von mehr als 72 Stunden gilt die Kompensationsregelung gemäß § 37 Abs. (3): nächster Monatsbeitrag kostenfrei, keine Barauszahlung.
(5) Kein Anspruch auf bestimmte Versionen: Nutzer und Creator haben keinen Anspruch auf den Fortbestand einer bestimmten Plattformversion, Benutzeroberfläche oder Funktionalität. EPTEC ist berechtigt, Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder zu entfernen, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.
(6) EPTEC ist berechtigt, einzelne Plattformfunktionen im laufenden Betrieb gezielt zu deaktivieren oder einzuschränken, sofern dies zur Gewährleistung der Plattformsicherheit, -stabilität oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Davon betroffen können insbesondere sein: Schreibfunktionen, Upload-Funktionen, Zahlungsfunktionen sowie Chat-Funktionen. Während einer solchen Betriebseinschränkung bleibt der Lesezugriff auf bereits veröffentlichte Inhalte soweit technisch möglich bestehen. Derartige Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Kündigung oder Erstattung, sofern sie einen Zeitraum von 72 Stunden nicht überschreiten. Bei längerer Dauer gilt § 37 Abs. (3) entsprechend.
§ 38 Plattformänderung und Betriebseinstellung
(1) Recht zur Änderung: EPTEC ist berechtigt, die Plattform, ihre Funktionen und das Leistungsangebot jederzeit weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.
(2) Ankündigungspflicht: Wesentliche Änderungen, die den Kernleistungsumfang betreffen, werden mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt. Nutzer, die mit einer wesentlichen Änderung nicht einverstanden sind, können die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
(3) Betriebseinstellung: Im Falle einer vollständigen Einstellung des Plattformbetriebs informiert EPTEC alle Nutzer und Creators mindestens 90 Tage im Voraus. Vorausgezahlte Mitgliedsbeiträge für den Zeitraum nach der Einstellung werden anteilig erstattet. Ausstehende Creator-Provisionen werden innerhalb von 30 Tagen nach der letzten Transaktion ausgezahlt.
(4) Datenmitnahme: Nutzer und Creators haben das Recht, ihre eigenen Inhalte und Daten vor der Betriebseinstellung zu exportieren. EPTEC stellt hierfür eine Exportfunktion bereit.
§ 39 Automatische Verlängerung und Kündigungsbutton
(1) Mitgliedschaften verlängern sich automatisch gemäß § 29 Abs. (1), sofern keine fristgerechte Kündigung gemäß § 29 Abs. (2) erfolgt.
(2) EPTEC stellt gemäß § 312k BGB eine einfach zugängliche Kündigungsmöglichkeit (Kündigungsbutton) auf der Plattform bereit.
(3) Nach Eingang einer Kündigung erhält der Nutzer unverzüglich eine Bestätigung gemäß § 29 Abs. (5).
§ 40 Provision bei Storno und Rückbuchung
(1) Die Provision eines Creators errechnet sich aus dem tatsächlich vereinnahmten Zahlungsbetrag.
(2) Bei berechtigter Rückerstattung entfällt der Provisionsanspruch. Bereits ausgezahlte Provisionen für stornierte Transaktionen werden mit zukünftigen Provisionszahlungen verrechnet oder sind zurückzuerstatten.
(3) Bei unberechtigter Rückbuchung durch den Nutzer gemäß § 30 trägt der Nutzer sämtliche entstehenden Kosten einschließlich entgangener Creator-Provisionen.
(4) EPTEC informiert betroffene Creators über Stornierungen und Rückbuchungen, die ihre Provisionszahlungen betreffen, unverzüglich und nachvollziehbar.
(5) Sonderkündigungsrecht bei Provisionserlass: Gewährt EPTEC einem Nutzer oder Creator einen vollständigen oder teilweisen Erlass der geschuldeten Provision oder sonstiger Entgeltpflichten, so erwirbt EPTEC dadurch das Recht, den betreffenden Account nach vorheriger Ankündigung über das EPTEC-interne Nachrichtensystem mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zu kündigen und den Account zu löschen. Die Ankündigung hat den vorgesehenen Löschzeitpunkt sowie den Grund der Kündigung zu benennen. Dieses Sonderkündigungsrecht besteht unabhängig vom Vorliegen weiterer Kündigungsgründe und unabhängig davon, ob der Nutzer oder Creator den Erlass angenommen hat. Eine Barauszahlung oder Rückerstattung bereits erbrachter Leistungen findet im Rahmen dieses Sonderkündigungsrechts nicht statt.
§ 41 Zahlungsabwicklung, Geldfluss und ZAG-Abgrenzung
(1) Rolle der Plattform: EPTEC betreibt eine Plattform zur Bereitstellung von Infrastruktur, digitalen Inhalten und zur Vermittlung zwischen Nutzern und Creatorn. EPTEC ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und kein E-Money-Institut. EPTEC benötigt keine BaFin-Zulassung im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung auf der Plattform.
(2) Externe Zahlungsdienstleister: Alle Zahlungen auf der Plattform erfolgen ausschließlich über externe, regulierte und lizenzierte Zahlungsdienstleister (z. B. Stripe oder vergleichbare Anbieter). Diese Zahlungsdienstleister sind für die vollständige technische und rechtliche Abwicklung der Zahlung verantwortlich und handeln im eigenen Namen gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen. Nutzer und Creator stimmen durch Nutzung der Plattform auch den Bedingungen des jeweils eingesetzten Zahlungsdienstleisters zu.
(3) Zahlungsfluss bei EPTEC-eigenen Leistungen: Sofern Nutzer Leistungen oder Inhalte direkt von EPTEC beziehen, erfolgt die Zahlung an EPTEC über den Zahlungsdienstleister. Der Zahlungsdienstleister zieht die Zahlung vom Nutzer ein und leitet sie an EPTEC weiter.
(4) Zahlungsfluss bei Creator-Leistungen: Sofern Nutzer Leistungen oder Inhalte von Creatorn beziehen, erfolgt die Verteilung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister direkt gemäß der vertraglich definierten Struktur. EPTEC erhält dabei ausschließlich die vertraglich vereinbarte Provision als Plattformentgelt gemäß § 25. Der Creator erhält seinen Anteil direkt vom Zahlungsdienstleister.
(5) Kein treuhänderischer Geldbesitz: EPTEC ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz fremder Gelder, die treuhänderisch für Creator oder Nutzer verwaltet werden. Die Zahlungsabwicklung, Verwahrung und Verteilung von Geldern erfolgt ausschließlich durch den externen Zahlungsdienstleister. EPTEC nimmt keine Zahlungsdienste im Sinne des ZAG vor.
(6) Gebühren: Der Zahlungsdienstleister ist berechtigt, eigene Gebühren gemäß seinen Vertragsbedingungen zu erheben. Diese Gebühren werden bei der Berechnung der Creator-Provision gemäß § 28a Abs. (4) berücksichtigt.
§ 42 Steuerliche Verantwortung und Umsatzsteuer
(1) Creator-Eigenverantwortung: Creator sind als selbständige Anbieter allein verantwortlich für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen auf der Plattform. Dies umfasst insbesondere Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer sowie alle vergleichbaren Steuern und Abgaben nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht.
(2) Umsatzsteuer Creator: Creator, die umsatzsteuerpflichtig sind, sind verpflichtet, ihre Preise entsprechend zu kalkulieren und die Umsatzsteuer eigenverantwortlich abzuführen. EPTEC übernimmt keine steuerliche Verantwortung für Creator-Einnahmen und führt keine Umsatzsteuer im Namen von Creatorn ab.
(3) Reverse Charge bei internationalen Creatorn: Sofern Creator ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben und als Unternehmer handeln, kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG gelten. Creator außerhalb der EU sind verpflichtet, ihre steuerlichen Pflichten nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht eigenverantwortlich zu erfüllen.
(4) Kleinunternehmerregelung: Creator, die die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nehmen, müssen dies EPTEC gegenüber offenlegen. EPTEC ist nicht verpflichtet, die steuerliche Einordnung eines Creators zu prüfen oder zu gewährleisten.
(5) EPTEC-Leistung als Plattformentgelt: Die von EPTEC erhobene Provision gemäß § 25 gilt als Entgelt für die Plattformnutzung und Infrastrukturbereitstellung. EPTEC stellt Creator hierfür eine Abrechnung gemäß den gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung.
(6) Nutzerpreise: Alle Preise, die Nutzern gegenüber ausgewiesen werden, sind Endpreise inklusive der jeweils anwendbaren Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Vollständiger Rechtsrahmen der EPTEC GmbH
- » AGB (Version 7.1) → Hauptvertrag inkl. § 24 Creator-Pflichten und § 25 Orbit-Struktur
- » Hausordnung (Version 3.0) → Inhaltsregeln inkl. Sprachprinzip und Pornoverbot
- » Plattformwerte (Version 1.0) → normative Moderationsgrundlage
- » Datenschutzerklärung (Version 1.1) → DSGVO-Pflichtdokument
EPTEC GmbH · AGB Version 7.1 · Stand 2025 · Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen
§ 43 Datenlöschung nach Vertragsbeendigung und Speicherfristen
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht des Nutzers bzw. Creators an sämtlichen bereitgestellten Funktionen, Inhalten und Speicherbereichen.
(2) Ab dem Zeitpunkt der Vertragsbeendigung beginnt eine einmalige Exportfrist von 30 Kalendertagen. Innerhalb dieser Frist ist der Nutzer bzw. Creator berechtigt, seine Inhalte und Daten eigenverantwortlich zu exportieren, soweit dies technisch vorgesehen ist.
(3) Nach Ablauf der Exportfrist werden sämtliche nutzer- oder creatorbezogenen Inhalte, hochgeladene Dateien, Raumdaten, Kommunikationsinhalte sowie sonstige gespeicherte Daten automatisiert und unwiederbringlich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(4) Eine gesonderte Erinnerung, Einzelbenachrichtigung oder erneute Mitteilung über den Ablauf der Exportfrist oder den konkreten Löschzeitpunkt erfolgt nicht. Der Nutzer bestätigt mit Zustimmung zu diesen AGB ausdrücklich, dass er sich der Löschfrist bewusst ist und eigenverantwortlich für die rechtzeitige Datensicherung Sorge trägt.
(5) EPTEC übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die nach Ablauf der Exportfrist infolge automatisierter Löschung oder technischer Rücksetzung von Speicherbereichen entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von EPTEC vorliegt.
(6) Technische Zwischenspeicherungen (Caches, temporäre Speicherbereiche, Session-Daten) dienen ausschließlich der Systemfunktionalität und begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellung. Solche Daten können systembedingt jederzeit überschrieben oder gelöscht werden.
§ 44 Technische Leistungsgrenzen und automatisierte Systemprozesse
(1) EPTEC stellt die Plattform als technisch strukturierte Infrastruktur zur Verfügung. Der bereitgestellte Speicherplatz sowie Upload-, Bandbreiten- und Funktionsumfänge sind systembedingt begrenzt.
(2) EPTEC ist berechtigt, technische Beschränkungen festzulegen, insbesondere hinsichtlich Dateigröße, Speicherquote pro Orbit, Uploadvolumen, Bandbreite sowie Anzahl und Art gespeicherter Inhalte.
(3) Die Durchsetzung dieser Beschränkungen erfolgt automatisiert durch das System. Ein Anspruch auf manuelle Freischaltung, Erweiterung oder Ausnahmeregelung besteht nicht.
(4) EPTEC ist kein Archivierungs- oder Backupdienst. Nutzer und Creator sind verpflichtet, eigenverantwortlich Sicherungskopien ihrer Inhalte vorzuhalten.
(5) Nach Vertragsende und Ablauf einer angemessenen Exportfrist werden Inhalte automatisiert und unwiderruflich gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
(6) Technisch bedingte Unterbrechungen, Kapazitätsbegrenzungen oder temporäre Nichtverfügbarkeiten im Rahmen üblicher Systembelastung begründen keinen Anspruch auf dauerhafte Leistungsanpassung.
§ 45 Kollaborations- und Slot-Logik
(1) Die Anzahl der innerhalb eines Orbits gleichzeitig zulässigen Creator-Kollaborationen ist systemseitig begrenzt. Die jeweils verfügbare Anzahl richtet sich nach der gebuchten Infrastrukturstufe („Team-Slots“).
(2) Eine Erweiterung der verfügbaren Team-Slots erfolgt ausschließlich nach bestätigtem Zahlungseingang gemäß der jeweils ausgewiesenen Infrastrukturgebühr. Die aktuellen Gebühren für zusätzliche Team-Slots betragen: Professional Orbit: 50 € je Slot; Creative Orbit: 25 € je Slot; Africa Orbit: 5 € je Slot. Der erste Slot ist im Creator-Eintrittspaket enthalten.
(3) Generierte Kollaborations- bzw. Sharing-Codes sind einmalig, personengebunden und nicht übertragbar. Mit erfolgreicher Einlösung erlischt die Gültigkeit des Codes.
(4) Die Verwaltung, Aktivierung und Beendigung von Kollaborationsverbindungen erfolgt automatisiert durch das System. Ein Anspruch auf manuelle Freischaltung, Mehrfachnutzung oder Umgehung systemseitiger Begrenzungen besteht nicht.
(5) Die Beendigung einer Kollaborationsverbindung führt nicht zu einer automatischen Wiederherstellung zuvor verbrauchter Erweiterungsrechte oder Gebühren.
§ 46 Werbekooperationen und gesponserte Inhalte
(1) EPTEC ist berechtigt, Werbekooperationen mit Dritten einzugehen und gesponserte Inhalte auf der Plattform zu veröffentlichen. Dies umfasst insbesondere Produktplatzierungen, Markenkooperationen und bezahlte Partnerschaften.
(2) Gesponserte Inhalte werden als „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Die Kennzeichnung erfolgt prominent und eindeutig gemäß den Anforderungen des UWG und der einschlägigen Werberichtlinien.
(3) Werbekooperationen haben keinen Einfluss auf die redaktionelle Unabhängigkeit der Plattform, die Moderationsentscheidungen gemäß Hausordnung und Plattformwerten oder die vertraglichen Rechte der Nutzer und Creator.
§ 47 Barrierefreiheit
(1) EPTEC ist bemüht, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zugänglich zu gestalten. Eine gesonderte Barrierefreiheitserklärung ist auf der Plattform veröffentlicht.
(2) Nutzer können Barrierefreiheitsprobleme über die auf der Plattform angegebenen Kontaktwege melden. EPTEC wird gemeldete Probleme im Rahmen der technischen Möglichkeiten beheben.
§ 48 Tod eines Nutzers oder Creators
(1) Im Todesfall eines Nutzers oder Creators wird das Konto auf Antrag und gegen Nachweis (z. B. Sterbeurkunde) durch berechtigte Erben oder bevollmächtigte Personen abgewickelt. Ein automatischer Kontozugang für Dritte besteht nicht.
(2) Ausstehende Creator-Provisionen zum Todeszeitpunkt werden innerhalb von 30 Tagen nach Vorlage des Erbennachweises an die berechtigten Erben ausgezahlt. Laufende Mitgliedschaftsbeiträge werden anteilig ab dem Todesdatum erstattet.
(3) Inhalte und Daten des Kontos werden nach Abschluss der Erbabwicklung gemäß § 43 gelöscht, sofern die Erben keine anderweitige Verfügung treffen. Eine Exportfrist von 30 Tagen gilt entsprechend.
§ 49 Kontosperrung auf behördliche Anordnung
(1) Ist EPTEC gesetzlich oder behördlich verpflichtet, ein Konto zu sperren oder Inhalte zu entfernen, erfolgt dies unverzüglich und ohne vorherige Ankkündigung. EPTEC informiert den betroffenen Nutzer soweit rechtlich zulässig.
(2) Bei behördlich angeordneter Sperrung ruhen laufende Mitgliedschaftsbeiträge für die Dauer der Sperrung. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge erfolgt anteilig, sofern die Sperrung länger als 14 Tage andauert und nicht auf einem Verschulden des Nutzers beruht.
(3) Ausstehende Creator-Provisionen werden bei behördlich angeordneter Sperrung eingefroren und nach Aufhebung der Sperrung ausgezahlt, sofern keine anderslautende behördliche Verfügung vorliegt. EPTEC haftet nicht für Schäden, die aus einer rechtmäßig vollzogenen behördlichen Anordnung entstehen.
§ 40 Creator-Auszahlung — Pflicht zur Kontohinterlegung
(1) Auszahlungen von Creator-Provisionen erfolgen ausschließlich auf das Konto, das der Creator beim beauftragten Zahlungsdienstleister (aktuell: Stripe) hinterlegt hat.
(2) Der Creator ist verpflichtet, vor Beginn einer vergütungspflichtigen Tätigkeit auf der Plattform ein gültiges Empfängerkonto beim Zahlungsdienstleister zu hinterlegen. Die Möglichkeit zur Hinterlegung besteht im Bereich Paywall sowie im Creator-Profil der Plattform.
(3) EPTEC ist nicht verpflichtet, Auszahlungen auf andere als das hinterlegte Konto vorzunehmen. Ansprüche des Creators auf Auszahlung entstehen erst nach vollständiger und fehlerfreier Hinterlegung der Kontodaten.
(4) Mit Aktivierung des Creator-Accounts auf der Plattform erklärt sich der Creator ausdrücklich mit dieser Auszahlungsbedingung einverstanden. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Nutzung der vergütungspflichtigen Creator-Funktionen.
(5) Bei Nichterfüllung der Kontohinterlegungspflicht oder bei Angabe falscher Kontodaten liegt die alleinige Haftung für entstandene Nachteile beim Creator. EPTEC übernimmt keine Haftung für fehlgeschlagene oder verzögerte Auszahlungen, die aus der Nichterfüllung dieser Pflicht resultieren.
(6) Änderungen der Kontodaten sind unverzüglich im System zu aktualisieren. EPTEC haftet nicht für Auszahlungen, die auf Basis veralteter oder fehlerhafter Kontodaten erfolgen.