BARRIEREFREIHEITS-
ERKLAERUNG
EPTEC GmbH · Gemäß BFSG & EU-Richtlinie 2019/882 · Stand 2025
Alle rot markierten Felder vor Veröffentlichung ausfüllen.
1. Geltungsbereich und Verpflichtung
Die EPTEC GmbH ist bemüht, ihre Plattform und alle zugehörigen digitalen Angebote gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 barrierefrei zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für:
• Die EPTEC-Webplattform (web-basierter Zugang)
• Die EPTEC Mobile App (soweit vorhanden)
• Alle öffentlich zugänglichen Bereiche der Plattform
ℹ Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 für neue Produkte und Dienstleistungen, für bestehende Produkte gilt eine Übergangsfrist bis 28. Juni 2030. Da EPTEC zum Launch neu auf den Markt kommt, gilt die BFSG-Pflicht ab dem ersten Tag.
2. Konformitätsstatus
Diese Plattform ist teilweise konform mit den Anforderungen des BFSG und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den aktuellen Stand:
ℹ Diese Tabelle ist eine Vorlage. Fülle den tatsächlichen Status nach einer technischen Prüfung deiner Plattform aus. Eine kostenlose Erstprüfung kannst du z. B. mit dem WAVE-Tool (wave.webaim.org) oder dem axe Browser-Plugin vornehmen.
3. Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Bereiche sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet:
Bekannte Einschränkung 1: [Bereich benennen – z. B. Checkout-Formular nicht vollständig screenreaderkompatibel]
Bekannte Einschränkung 2: [Bereich benennen – z. B. bestimmte Farbkontraste im Dashboard]
Bekannte Einschränkung 3: [Bereich benennen oder „keine bekannten Einschränkungen“ eintragen]
ℹ Sei hier ehrlich und konkret. Eine ungenaue oder leere Angabe ist schlechter als eine transparente Benennung bekannter Schwachstellen.
4. Erstellung dieser Erklärung
Erstellt am: [Datum – bitte eintragen]
Letzte Überprüfung: [Datum – bitte eintragen]
Methode der Überprüfung: [Selbstbewertung / externe Prüfung – bitte auswählen]
ℹ Die Erklärung muss regelmäßig aktualisiert werden — mindestens bei wesentlichen Änderungen der Plattform oder einmal jährlich.
5. Feedback und Kontaktmöglichkeit
Wenn du auf Barrieren auf unserer Plattform stößt oder Probleme bei der barrierefreien Nutzung hast, freuen wir uns über deine Rückmeldung. Wir bemühen uns, gemeldete Probleme im Rahmen der technischen Möglichkeiten zu beheben.
Kontakt: [barrierefreiheit@eptec.de – bitte einrichten oder bestehende E-Mail-Adresse eintragen]
Antwortfrist: Wir bemühen uns, innerhalb von 4 Wochen zu antworten.
ℹ Eine dedizierte E-Mail-Adresse für Barrierefreiheit ist empfehlenswert, aber keine Pflicht. Eine allgemeine Kontaktadresse (z. B. kontakt@eptec.de) genügt ebenfalls.
6. Durchsetzungsverfahren
Wenn du auf unsere Rückmeldungen zu Barrierefreiheitsproblemen keine zufriedenstellende Antwort erhalten hast, kannst du dich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Marktüberwachungsbehörde gemäß BFSG: Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Unternehmenssitz von EPTEC. Für Bayern ist dies die Bayerische Gewerbeaufsicht.
Zuständige Behörde: [Bitte nach Unternehmenssitz prüfen und konkrete Behörde eintragen]
ℹ Die zuständige Durchsetzungsstelle nach BFSG ist in Deutschland noch nicht abschließend geregelt. Bitte vor Veröffentlichung aktuellen Stand prüfen oder anwaltlich klären lassen.