Hausordnung und Nutzungsrichtlinien (Content Policy)
EPTEC GmbH · Stand: 2025 · Version 3.0 · Verbindlicher Bestandteil der AGB
Rechtsgrundlagen: Digital Services Act (EU) 2022/2065 · EU-Grundrechtecharta · DSGVO · § 311 BGB
§ 1 Geltung, Zweck und rechtliche Einordnung
(1) Diese Hausordnung ist verbindlicher Bestandteil der AGB der EPTEC GmbH (gemäß § 11 der AGB). Mit Zustimmung zu den AGB stimmt der Nutzer gleichzeitig dieser Hausordnung, den Plattformwerten und der Datenschutzerklärung zu.
(2) Zweck dieser Hausordnung ist der Schutz der Integrität, Sicherheit und Qualität der EPTEC-Plattform sowie die Gewährleistung eines respektvollen und rechtmäßigen Umfelds für alle Beteiligten.
(3) Die normativen Grundwerte, auf deren Basis Moderationsentscheidungen getroffen werden, sind im Dokument „Plattformwerte und Moderationsgrundsätze" (Version 1.0) definiert, das ausdrücklicher Bestandteil dieser Hausordnung ist. Nutzer und Creator akzeptieren diese Grundwerte mit Zustimmung zur Hausordnung.
(4) EPTEC ist berechtigt, Inhalte im Rahmen dieser vertraglichen Nutzungsbedingungen zu prüfen und erforderlichenfalls zu beschränken oder zu entfernen, sofern dies zur Sicherstellung der Plattformintegrität, zur Durchsetzung der vertraglich vereinbarten Standards oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Ausübung dieses Rechts erfolgt nach transparenten, sachlichen und nicht-willkürlichen Kriterien.
§ 2 Verbotene Inhalte und Verhaltensweisen
Folgende Inhalte und Verhaltensweisen sind ausdrücklich untersagt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
A) Diskriminierende und pauschalisierende Sprache
Verboten sind Inhalte, die einzelne Personen oder Gruppen aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Nationalität, Ethnizität, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Alter oder sozialer Zugehörigkeit angreifen, erniedrigen oder abwerten. Maßgeblich ist die sprachliche Struktur, nicht allein die inhaltliche Position (vgl. Plattformwerte § 2):
- Rassistische, volksverhetzende oder ethnisch diskriminierende Aussagen und Inhalte
- Inhalte, die Gruppen von Menschen pauschal diffamieren, abwerten oder für minderwertig erklären
- Pauschale Fremdzuschreibungen: Aussagen, die einer fremden Personengruppe kollektiv Eigenschaften, Wertungen oder normative Urteile zuschreiben („Alle X sind …", „X-Menschen denken …")
- Entmenschlichende oder herabwürdigende Sprachformen gegenüber jeder Personengruppe
- Hassrede, Beleidigungen und Angriffe auf Basis geschützter Merkmale
- Extremistische oder ideologische Inhalte, die auf der Abwertung von Menschengruppen basieren
B) Pornografische und sexuell explizite Inhalte
EPTEC ist grundsätzlich eine Wissens-, Content- und Erlebnisplattform. Pornografische oder primär sexuell explizite Inhalte sind unabhängig von ihrer gesetzlichen Zulässigkeit nicht außerhalb des dafür vorgesehenen Eros Orbits zulässig.
So gilt folgendes in Professional- und Creativeorbitgruppen:
- Pornografische oder explizit sexuelle Darstellungen jeder Art
- Primär sexualisierte Inhalte oder Dienstleistungen
- Sexuell missbräuchliche oder nicht einvernehmliche Inhalte
- Sexualisierung Minderjähriger – absolutes Verbot, sofortige Meldung an Behörden
Zulässig bleiben künstlerische, literarische oder wissenschaftliche Inhalte, die Sexualität als Thema behandeln, ohne primär pornografischen Charakter zu haben. Für explizit erotische oder pornografische Inhalte steht der Eros Orbit als eigenständiger, klar abgegrenzter Bereich mit aktivierter KI-Altersverifikation zur Verfügung. Außerhalb des Eros Orbits gilt das Verbot primär pornografischer Inhalte absolut. Die Einordnung liegt im Ermessen von EPTEC.
C) Gefährliche und illegale Inhalte
- Inhalte, die zu Gewalt, Straftaten oder Selbstverletzung aufrufen oder solche fördern
- Terroristische, jihadistische oder extremistische Propaganda
- Inhalte, die detaillierte Anleitungen zur Begehung von Straftaten enthalten
- Inhalte, die gegen das StGB, den DSA oder sonstiges europäisches und deutsches Recht verstoßen
D) Falsche und irreführende Informationen
- Bewusst falsche Tatsachenbehauptungen mit Schädigungspotenzial (Desinformation)
- Gesundheitsgefährdende Fehlinformationen
- Synthetische oder KI-generierte Inhalte, die als authentisch ausgegeben werden
E) Verletzung von Rechten Dritter
- Urheberrechtsverletzungen
- Verletzung von Marken-, Patent- oder sonstigen Schutzrechten
- Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter ohne Einwilligung (Doxxing)
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts, insbesondere unbefugte Veröffentlichung von Fotos oder Videos
F) Missbrauch der Plattform
- Spam, Massenposts oder automatisierte Aktivitäten ohne Genehmigung
- Betrug, Täuschung, Phishing
- Mehrere Nutzerkonten zur Umgehung von Sperren
- Unautorisiertes kommerzielles Marketing
G) Technischer Missbrauch
- Hacking, DDoS-Attacken oder Sicherheitsangriffe
- Bots, Scraping-Tools oder automatisierte Skripte ohne Genehmigung
- Reverse Engineering oder unbefugte API-Nutzung
- Verbreitung von Schadsoftware
- Jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen
§ 3 Grundsätze für erlaubte Inhalte
Folgendes ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht:
- Sachliche Meinungsäußerungen in der Ich-Form oder im Namen der eigenen Gruppe
- Selbstbeschreibungen der eigenen Gruppe, Gemeinschaft, Religion oder Überzeugung
- Kritische Auseinandersetzung mit öffentlichen Personen, Institutionen und Ideen auf Faktenbasis
- Kreative, künstlerische, satirische und fiktionale Werke
- Bildungsinhalte und wissenschaftliche Diskussionen zu sensiblen Themen, sofern sachlich
- Politische und religiöse Diskussionen, die keine Gruppe pauschal abwerten
(1) Der entscheidende Unterschied: Inhalte, die eine Meinung vertreten, sind erlaubt. Inhalte, die fremde Gruppen pauschal bewerten oder abwerten, sind verboten – unabhängig davon, welche Meinung vertreten wird (vgl. Plattformwerte § 2 Grundwert 1 und 2).
§ 4 Automatisierte Inhaltsprüfung und KI-Moderation
(1) EPTEC ist berechtigt und verpflichtet, alle veröffentlichten Inhalte zu prüfen. Die Prüfung erfolgt durch automatisierte Systeme einschließlich KI sowie durch manuelle Überprüfung.
(2) Nutzer erteilen durch ihre Zustimmung ausdrücklich die Einwilligung in die Analyse ihrer Inhalte durch automatisierte Systeme zum Zweck der Moderation, einschließlich der Analyse von Sprachstruktur und Sprachmustern auf Grundlage der Plattformwerte.
(3) Automatisierte Systeme können Inhalte analysieren, klassifizieren und zur manuellen Überprüfung markieren. Sie erzeugen dabei automatisch einen Hinweisreport mit der betreffenden Regelreferenz (Hausordnung, Abschnitt und Zeile). Die finale Entscheidung über jede Moderationsmaßnahme trifft ausschließlich ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter.
(4) Nutzer haben das Recht, die Überprüfung automatisierter Entscheidungen zu verlangen (gemäß § 7 dieser Hausordnung und Art. 22 DSGVO).
§ 5 Creator-Verantwortung und Moderationspflichten
(1) Creator sind als unabhängige Anbieter für die Inhalte verantwortlich, die sie auf der Plattform veröffentlichen oder verwalten. Sie sind verpflichtet, diese Inhalte im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie diesen Nutzungsbedingungen bereitzustellen. Diese Verpflichtung begründet kein Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnis mit EPTEC.
(2) Creator müssen auf Hinweise und Aufforderungen von EPTEC reagieren und geforderte Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist umsetzen.
(3) EPTEC kann bei Moderationsversäumnis von Creatorn folgendes Eskalationsverfahren anwenden: Stufe 1: Hinweis und Fristsetzung zur Eigenmoderation mit einer Frist von 48 Stunden. Stufe 2: Formelle Abmahnung mit einer Nachbesserungsfrist von 7 Tagen. Stufe 3: Außerordentliche Vertragskündigung. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
(4) Die Kündigung eines Creator-Vertrags auf Grundlage von Moderationsversäumnis ist eine Entscheidung mit erheblicher Wirkung und wird stets durch einen EPTEC-Mitarbeiter getroffen, nicht ausschließlich automatisiert.
(5) Orbit- und Creator-Raum-Autonomie: Jeder Creator-Raum stellt eine eigenständige technische Instanz innerhalb eines Orbits dar. Creator haben keinen Zugriff auf Inhalte, Nutzer oder Daten anderer Creator-Räume, sofern keine ausdrückliche technische Verknüpfung über die vorgesehenen Plattformfunktionen besteht. EPTEC behält die vollständige technische Kontrolle über alle Infrastrukturverbindungen und kann diese jederzeit aus Gründen der Plattformintegrität oder Sicherheit ändern oder beenden.
§ 6 3-Stufen-Eskalation bei Regelverstößen
EPTEC verfolgt bei Hausordnungsverstößen ein verbindliches, dreistufiges Eskalationsverfahren. Alle Stufen werden durch einen autorisierten EPTEC-Mitarbeiter ausgelöst. Automatisierte Systeme markieren und dokumentieren Verstöße; die Entscheidung über jede Maßnahme liegt ausschließlich beim Menschen.
Stufe 1 und 2: Temporäre Sperrung (24 Stunden)
(1) Bei einem erstmaligen oder zweiten festgestellten Verstoß gegen diese Hausordnung versetzt ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter das betreffende Konto für 24 Stunden in einen eingeschränkten Nur-Lese-Modus. Während dieser Zeit hat der Nutzer nur Lesezugriff auf öffentliche Inhalte; alle interaktiven Funktionen sind deaktiviert.
(2) Das automatisierte System stellt dem zuständigen EPTEC-Mitarbeiter einen Prüfbericht bereit, der die betreffende Regelreferenz (Abschnitt und Zeile dieser Hausordnung) sowie den klassifizierten Verstoß enthält. Der Mitarbeiter entscheidet auf dieser Grundlage, ob die Sperrung ausgelöst wird.
(3) Bei Auslösung der Sperrung erhält der Nutzer automatisch eine Benachrichtigung mit: (a) Referenz auf die verletzte Regelstelle (z. B. „Hausordnung § 2 Abschnitt A, Zeile [X]"), (b) Dauer der Sperrung und Zeitpunkt der Entsperrung, (c) Hinweis auf das Einspruchsverfahren gemäß § 7.
(4) Nach Ablauf der 24-Stunden-Frist wird das Konto automatisch entsperrt. Der Verstoßzähler des Kontos wird erhöht und im KI-Audit-Log gemäß § 8 dokumentiert.
Stufe 3: Permanente Sperrung und Kündigung
(5) Entscheidet ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter beim dritten Verstoß, die Sperrmaßnahme auszulösen, wechselt der Kontostatus dauerhaft auf „kontogekündigt". Dies stellt eine außerordentliche Vertragskündigung gemäß § 7 AGB dar.
(6) Mit Auslösung der permanenten Sperrung durch den Mitarbeiter: (a) wird der Plattformzugang sofort und unwiderruflich gesperrt, (b) erhält der Nutzer eine schriftliche Kündigungsbestätigung mit Angabe der Regelreferenz, (c) beginnt die 30-tägige Exportfrist gemäß § 15 AGB für eigene Inhalte und Daten, (d) werden alle nicht gesetzlich aufbewahrungspflichtigen Daten nach Ablauf der Exportfrist gelöscht.
(7) Die permanente Sperrung nach Stufe 3 ist endgültig. Registrierungsversuche unter neuer Identität nach erfolgter Kündigung stellen einen Verstoß gegen diese AGB dar und berechtigen EPTEC zu Schadensersatzansprüchen.
Sonderfälle: Sofortige Sperrung ohne Stufenfolge
(8) Bei schwerwiegenden Verstößen kann EPTEC das dreistufige Verfahren überspringen und unmittelbar eine permanente Sperrung aussprechen. Dies gilt insbesondere bei: (a) strafbaren Inhalten (sofortige Meldung an Behörden), (b) technischem Missbrauch gemäß § 2 G, (c) Sexualisierung Minderjähriger, (d) bewusstem, planmäßigem Missbrauch der Plattform.
Technische Beendigung von Creator-Verknüpfungen
(9) EPTEC ist berechtigt, technische Verknüpfungen zwischen Creatorn oder Creator-Räumen jederzeit zu beenden oder zu ändern, sofern dies zur Aufrechterhaltung der Plattformintegrität, zur Durchsetzung vertraglicher Regelungen oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Mit Beendigung einer solchen Verknüpfung endet der Zugriff auf die entsprechenden Orbit-Bereiche automatisch.
§ 7 Einspruchsverfahren und Transparenz
(1) Jeder Nutzer hat das Recht, gegen Moderationsentscheidungen Einspruch zu erheben. Der Einspruch erfolgt per E-Mail an support@eptec.de.
(2) EPTEC prüft jeden Einspruch und antwortet in angemessener Frist.
(3) EPTEC informiert den Nutzer über die wesentlichen Gründe einer Moderationsentscheidung, soweit rechtlich zulässig.
(4) Das Recht, gesetzliche Rechtsbehelfe oder Aufsichtsbehörden in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
§ 8 DSA-Konformität
Diese Hausordnung wurde unter Berücksichtigung des Digital Services Act (EU) 2022/2065 formuliert:
- DSA Art. 14: Entfernung rechtswidriger Inhalte → § 2, § 4, § 6
- DSA Art. 17: Transparenz bei Moderationsentscheidungen → § 6, § 7, § 8
- DSA Art. 20: Internes Beschwerdesystem → § 7
- EU-Grundrechtecharta Art. 1, 7, 11, 21 → Plattformwerte § 2
§ 9 Transparenz und Berichtspflichten
(1) Strafbare Inhalte werden unverzüglich an zuständige Behörden gemeldet.
(2) EPTEC arbeitet mit BKA, BfJ und sonstigen zuständigen Behörden zusammen.
§ 10 Änderungen dieser Hausordnung
(1) EPTEC behält sich vor, diese Hausordnung mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern.
(2) Diese Hausordnung gilt in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Nutzungsvorgangs aktuellen Fassung.
§ 10a Wiederbestätigungspflicht bei wesentlichen Änderungen
(1) Bei wesentlichen Änderungen dieser Hausordnung, der AGB oder der Datenschutzerklärung ist EPTEC berechtigt, von Nutzern und Creatorn eine erneute, ausdrückliche Bestätigung (Wiederbestätigung) der jeweils geltenden Bedingungen zu verlangen, bevor eine weitere Nutzung der Plattform möglich ist.
(2) Die Aufforderung zur Wiederbestätigung erfolgt durch eine systemseitige Benachrichtigung (Master-Anforderung). Bis zur erfolgten Bestätigung können einzelne oder alle Plattformfunktionen eingeschränkt sein. Der Nutzer wird über Art und Umfang der Einschränkung informiert.
(3) Erfolgt die Wiederbestätigung nicht innerhalb einer gesetzten Frist von mindestens 30 Tagen ab Zugang der Anforderung, ist EPTEC berechtigt, den Zugang zur Plattform bis zur Bestätigung zu sperren oder den Vertrag nach den Regelungen der AGB zu beenden.
(4) Dieser Paragraph ergänzt § 1 Abs. 1 dieser Hausordnung sowie die entsprechenden Bestimmungen der AGB zur Einwilligungsverwaltung und steht im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO an die Erneuerung und Dokumentation von Einwilligungen.
§ 11 Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser Hausordnung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. Zur Ausfüllung einer Lücke gilt eine angemessene Regelung als vereinbart, die dem entspricht, was die Parteien bei Kenntnis der Lücke nach Sinn und Zweck dieser Hausordnung vereinbart hätten.
§ 12 Höhere Gewalt und technische Störungen
(1) EPTEC ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, soweit und solange die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder wesentlich erschwert wird. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, behördliche Anordnungen, Cyberangriffe auf kritische Infrastruktur sowie schwerwiegende und nicht vorhersehbare Ausfälle von Rechenzentren oder Netzwerkinfrastruktur Dritter.
(2) Vorläufige oder dauernde Einschränkungen der Plattformverfügbarkeit infolge solcher Ereignisse begründen keine Ansprüche der Nutzer oder Creator auf Rückerstattung, Schadensersatz oder sonstige Kompensation. Dies gilt auch für mittelbare Einnahmeausfälle von Creatorn.
(3) EPTEC wird Nutzer und Creator über bekannte Ausfälle so schnell wie möglich informieren und sich nach Kräften bemühen, den Normalbetrieb wiederherzustellen.