접근성
EPTEC
Barrierefreiheitserklärung
Gemäß BFSG & EU-Richtlinie 2019/882
Version 1.0 · Stand: 2026
1. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die webbasierte EPTEC-Plattform in allen öffentlich zugänglichen Bereichen. Eine native Mobile App existiert nicht.
2. Rechtlicher Status
EPTEC ist ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 1 BFSG (weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme). Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit nach § 3 Abs. 1 BFSG ausdrücklich ausgenommen. EPTEC unterliegt daher derzeit nicht der gesetzlichen BFSG-Konformitätspflicht.
Unabhängig von dieser Ausnahme verbessert EPTEC die technische Zugänglichkeit der Plattform freiwillig fortlaufend und orientiert sich dabei an WCAG 2.1 Level AA als technischem Maßstab. Die nachfolgende Tabelle ist eine freiwillige technische Bestandsaufnahme und keine Aussage zu einer gesetzlichen BFSG-Konformität, der EPTEC aktuell nicht unterliegt.
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Kriterium |
Status |
Hinweis |
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Tastaturnavigation |
Teilweise konform |
Kernfunktionen (Navigation, Anmeldung, Suche) per Tastatur bedienbar; komplexe interaktive Elemente nicht vollständig abgedeckt. |
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Screenreader-Kompatibilität |
Teilweise konform |
Grundstruktur semantisch aufgebaut; ARIA-Labels für dynamische Inhalte noch nicht vollständig implementiert. |
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Farbkontraste (WCAG 1.4.3) |
Teilweise konform |
Primäre Inhalts- und Navigationselemente konform; einzelne UI-Komponenten noch nicht systematisch geprüft. |
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Alternativtexte für Bilder |
Teilweise konform |
Systemeigene Bilder mit Alternativtexten versehen; nutzergenerierte Uploads ohne Pflichtangabe von Alternativtexten. |
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Skalierbarkeit bis 200 % |
Konform |
Plattform ist responsiv und skaliert ohne Inhaltsverlust. |
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Live-Untertitel (WCAG 1.2.4) |
Nicht konform |
Live-Videoübertragungen enthalten keine Echtzeit-Untertitelung. |
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Fehlermeldungen |
Teilweise konform |
Formulare liefern Fehlermeldungen; nicht durchgängig barrierefrei formuliert. |
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Formularfelder |
Teilweise konform |
Pflichtfelder und Eingabetypen ausgezeichnet; nicht alle Labels vollständig maschinenlesbar. |
3. Bekannte Einschränkungen
Die folgenden Punkte sind technische Feststellungen anhand von WCAG 2.1 Level AA im Rahmen der freiwilligen Selbstbewertung gemäß Abschnitt 2 — sie stellen keine Verstöße gegen eine gesetzliche BFSG-Pflicht dar, der EPTEC aktuell nicht unterliegt.
– Live-Video ohne Untertitel: Live-Übertragungen auf der Plattform enthalten keine Echtzeit-Untertitelung (WCAG 1.2.4). Eine technische Lösung ist in Planung, abhängig von der Verfügbarkeit geeigneter Echtzeit-Transkriptionsdienste.
– Nutzergenerierte Medieninhalte: Von Nutzern hochgeladene Bilder und Medien unterliegen keiner Pflichtangabe von Alternativtexten. Dies ist eine inhärente Einschränkung bei plattformgenerierten Inhalten.
– Dynamische Echtzeit-Inhalte: Bestimmte live aktualisierte Inhaltsbereiche sind für Screenreader noch nicht vollständig optimiert.
4. Freiwillige Weiterentwicklung
EPTEC verbessert die Zugänglichkeit der Plattform auch ohne gesetzliche Verpflichtung fortlaufend. Das BFSG sieht für Kleinstunternehmen, die freiwillig barrierefreie Dienstleistungen anbieten möchten, ausdrücklich Beratungsangebote vor. Wächst EPTEC aus der Kleinstunternehmen-Ausnahme gemäß § 3 Abs. 1 BFSG heraus, werden Dienst und diese Erklärung unverzüglich auf den dann geltenden gesetzlichen Stand nach § 14 und Anlage 3 BFSG gebracht.
5. Erstellung dieser Erklärung
Erstellt: 2026 · Letzte Überprüfung: 01.06.2026 · Methode: Selbstbewertung
6. Feedback und Kontakt
Bei Problemen mit der barrierefreien Nutzung wenden Sie sich bitte an die im Impressum angegebene Kontaktadresse. Wir bemühen uns, innerhalb von 4 Wochen zu antworten.
7. Durchsetzungsverfahren
Da EPTEC als Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 1 BFSG derzeit nicht der gesetzlichen Dienstleistungspflicht unterliegt, ist aktuell kein BFSG-Durchsetzungsverfahren gegenüber EPTEC einschlägig. Entfällt die Kleinstunternehmen-Ausnahme künftig, wird an dieser Stelle die dann zuständige Marktüberwachungsbehörde benannt.
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